Allgemeine Geschäftsbedingungen


Es gelten in jedem Fall unsere niederländischen Geschäftsbedingungen. Die nachfolgende unverbindliche Übersetzung dient nur zur Ihrer Information.

ARTIKEL 1 DEFINITIONEN

ARTIKEL 2 – ANWENDBARKEIT DIESER BEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen, die der Vermieter und der Mieter über die Vermietung einer Motoryacht treffen.

ARTIKEL 3 – DER MIETVERTRAG

Der Mietvertrag kommt nach schriftlicher Anmeldung und schriftlicher Bestätigung des Vermieters zustande.

Zusätzliche Wünsche werden schriftlich festgehalten. Mit geschrieben ist sowohl E-Mail als auch Brief gemeint. Der Mietvertrag ist nur dann endgültig, wenn innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe der Hälfte des Mietbetrags geleistet wurde und der Mietvertrag unverändert zurückgegeben und gleichzeitig unterschrieben wird. Der Vermieter liefert bei jedem Mietvertrag eine Kopie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

ARTIKEL 4 – PREIS UND PREISÄNDERUNGEN

Der Vermieter und der Mieter vereinbaren im Voraus, welche Miete und welche zusätzlichen Kosten der Mieter zu tragen hat. Der Vermieter kann Änderungen an Steuern, Verbrauchssteuern und ähnlichen staatlichen Abgaben jederzeit an den Mieter weitergeben.

ARTIKEL 5 – DIE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Mieter hat die Hälfte der Miete innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt und Genehmigung des Mietvertrags zu zahlen (siehe Artikel 3). Der Restbetrag der Miete muss 3 Wochen vor Reiseantritt beim Vermieter eingegangen sein. Kommt der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist nach, erlischt der Mietvertrag.
Der Mieter ist verpflichtet, die geschuldete Miete und Kaution sowie die entsprechenden Stornierungskosten zu zahlen, auch wenn er das Schiff nicht benutzt werden, oder für einen kürzeren Zeitraum.

ARTIKEL 6 – DIE STORNIERUNG

Kommt der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist nach, erlischt der Mietvertrag auch ohne Mahnung.
In einer sogenannten Situation höherer Gewalt bietet der Vermieter eine kostenlose Umbuchung an. Hoch- oder Niedrigwasser, Dürre, Eis, Sturm oder andere Wettergründe geben kein Recht, den Mietvertrag zu kündigen.
Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigen möchte, muss der Mieter den Vermieter so schnell wie möglich schriftlich benachrichtigen. Im Falle einer Stornierung schuldet der Mieter dem Vermieter eine feste Entschädigung in Höhe von:

Der Mieter kann bei der Buchung eine Stornoversicherung abschließen. Die Kosten der Stornoversicherung betragen 7,5% der Miete. Für die Stornoversicherung gelten gesonderte Bedingungen.

ARTIKEL 7 – DIE VERSICHERUNG

Der Vermieter hat im Namen des Mieters und seiner Reisegruppe eine Haftpflicht- und Rumpfversicherung für das Schiff abgeschlossen, einschließlich Feuer-, Diebstahl- und Bergungskosten. Diese Versicherung gilt nur für die Nutzung des Schiffes im Segelgebiet, die der Vermieter und der Mieter vereinbart haben. Die Versicherung deckt keine Schäden bei vorsätzlicher Zerstörung, Trunkenheit und grober Fahrlässigkeit des Mieters ab.

ARTIKEL 8 – DIE KAUTION

Für die Versicherung gilt ein Selbstbehalt von € 500,00 (Fünfhundert Euro). Dieser Betrag wird vom Mieter als Kaution verlangt.
Vor der Abreise muss die Kaution vom Mieter in bar bezahlt werden. Wenn der Mieter das Schiff sauber, beschädigungsfrei und mit vollständigem Inventar liefert, erhält der Mieter die volle Kaution zurück. Im Schadensfall können die Kosten in Rechnung gestellt und von der zu erstattenden Kaution abgezogen werden. Kann der Schaden nicht sofort festgestellt werden, wird die Kaution erst nach Feststellung der Kosten zurückerstattet. Bei unsachgemäßer Nutzung hat der Vermieter das Recht, die Motoryacht unter Abzug der gesamten Kaution abzuholen.

ARTIKEL 9 – VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS

Der Mieter muss über ausreichende Segelkenntnisse verfügen und mindestens 18 Jahre alt sein. Der Mieter nutzt das Schiff mit der gebotenen Sorgfalt und einem guten Skipper. Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter:

ARTIKEL 10 – SCHADEN

Der Mieter hat dem Vermieter Schäden jeglicher Art so bald wie möglich zu melden. Die Rückerstattung der Miete und der Kaution verfällt, sofern der Schaden nicht geringfügig ist. Störungen und / oder andere Ereignisse, die die Segeleigenschaften beeinflussen oder beeinflusst haben, müssen immer gemeldet werden (zum Beispiel: Festgefahren und bei Propellerschäden).
Die sofortige Meldung gilt auch für Tatsachen und / oder Umstände, die vernünftigerweise zu Schäden führen können.
Wenn der Mieter Reparaturen durchführen lassen möchte, benötigt er die Erlaubnis des Vermieters. Beim Austausch von Teilen durch den Mieter während der Reise müssen die Rechnungen und die Ersatzteile jederzeit aufbewahrt werden. Der Vermieter zahlt dem Mieter die Reparaturkosten zurück, wenn er die angegebene Rechnung zeigt.

ARTIKEL 11 – HAFTUNG

Der Mieter haftet für Schäden, Verlust und / oder Beschlagnahme der Yacht während des Zeitraums, in dem er das Schiff gemietet hat. Bei Schäden jeglicher Art wird sich der Mieter mit dem Vermieter beraten. Der Mieter haftet nicht, wenn er nachweisen kann, dass der Schaden und / oder Verlust nicht von ihm oder einem seiner Mitbesatzungsmitglieder verursacht wurde, oder nicht ihm und / oder seinen eigenen zuzurechnen ist, oder wenn sie durch die derzeitige Versicherung des Jagd gedeckt ist. 
Schäden umfassen auch Folgeschäden.
Der Mieter haftet immer für (Folgeschäden), die er verursacht, wenn:

Der Vermieter haftet nicht für Sachschäden oder für Körperverletzungen oder Unfälle. Er haftet nur dann dafür, wenn dieser Schaden und / oder diese Verletzung / dieser Unfall direkt auf einen Defekt der gemieteten Motoryacht zurückzuführen ist.

ARTIKEL 12 – VERPFLICHTUNGEN DES VERMIETERS

Der Vermieter stellt sicher, dass sich die Yacht in einem guten Zustand befindet und den Zweck erfüllen kann, für den sie bestimmt ist. Der Vermieter sorgt dafür, dass die Yacht an Bord mit Inventar und Zubehör, einem gefüllten Wasser- und Kraftstofftank und gegebenenfalls ausreichend Gas angeboten wird.
Der Vermieter gibt im Voraus ausreichende Anweisungen zur Verwendung des Behälters, zum Betrieb, zu den Batterien, zur Überprüfung des Flüssigkeitsstands, des Ölstands und anderer Schmiermittel.

Der Vermieter trägt die Kosten für die normale Wartung und Reparatur von Mängeln. Die notwendigen Kosten für Reparatur, Abschlepphilfe und Bergung im Hinblick auf mechanische Defekte trägt auch der Vermieter. Der Mieter muss den Vermieter im Voraus kontaktieren, um die Genehmigung für diese Dienstleistungen anzufordern, es sei denn, dies ist aufgrund der Umstände nicht möglich. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kosten, die durch Vorlage bestimmter Rechnungen entstehen.

ARTIKEL 13 – ÜBERTRAGUNG DES MOTORYACHT

Die Mietzeit beginnt am Freitagnachmittag um 16 Uhr und endet am folgenden Freitagmorgen um 10 Uhr.
Vor dem Segeln notieren der Mieter und der Leasinggeber den Zustand des Schiffes in einer von beiden Parteien unterzeichneten Zustandsliste. Der Vermieter stellt dem Mieter eine Inventarliste zur Verfügung. Der Mieter ist verpflichtet zu prüfen, ob das Inventar auf dieser Liste im Schiff vorhanden ist. Wenn das Inventar nicht mit dem Inventar auf der Inventarliste übereinstimmt, muss der Mieter den Vermieter vor der Abreise benachrichtigen. Fehlt bei Lieferung ein Lagerbestand, so geht dies zu Lasten des Mieters.
Der Vermieter stellt sicher, dass die erforderlichen (Notfall-) Telefonnummern im Schiff verfügbar sind.

ARTIKEL 14 – SCHIFFLIEFERUNG

Der Mieter übergibt die Motoryacht am Ende der Mietzeit, sofern nicht anders vereinbart, am Freitagmorgen spätestens um 10.00 Uhr zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort und in dem Zustand, in dem er das Schiff erhalten hat.
Im Falle einer verspäteten Rückerstattung werden € 100,00 pro Stunde berechnet. Eine Geldstrafe von € 100,00 wird von 10.01 bis 10.59 Uhr erhoben. Von 11.01 bis 11.59 Uhr € 200,00 usw.
Der Mieter übergibt die Yacht im folgenden Zustand:

Wenn der Mieter diese Bedingungen nicht erfüllt hat, werden die Kosten, die dem Vermieter entstehen müssen, um die Yacht in diesem Zustand zu erhalten, dem Mieter in Rechnung gestellt.

Wenn sich der Mieter für die Reinigung der Yacht entscheidet, wird erwartet, dass die Yacht in demselben sauberen Zustand wie bei der Abreise zurückgegeben wird. Wenn der Mieter die Yacht nicht in gutem Zustand liefert, werden die Reinigungskosten und alle zusätzlichen Kosten, um die Yacht in den gleichen Zustand zu bringen, dem Mieter in Rechnung gestellt.
Bei Verlust, Beschädigung oder Fehlfunktion der Instrumente ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich nach Rückgabe zu melden.

Akkrum, 31 december 2020